🚲🇨🇭 Neue E-Bike- und Cargobike-Vorschriften in der Schweiz ab Juli 2025! Was Sie unbedingt wissen müssen

🚲🇨🇭 New E-Bike & Cargo Bike Regulations in Switzerland Starting July 2025 ! What You Absolutely Need to Know

Was sich 2025 für E-Bikes und Cargobikes in der Schweiz ändert

👋 Nachhaltige Mobilität war in der Schweiz 🇨🇭 noch nie so beliebt! Mit dem Boom von Elektrofahrrädern, 45-km/h-Speedbikes und schweren Cargobikes wurden die Verkehrsregeln komplett überarbeitet. 🧾 Ob Sie Elternteil, Lieferfahrer:in oder urbane:r Radfahrer:in sind – Sie sollten die neuen Vorschriften kennen, um Bußgelder zu vermeiden… und sicher unterwegs zu sein. ⚠️ Hier finden Sie einen vollständigen Leitfaden, 100 % gesetzeskonform nach dem neuen Schweizer Recht.

 

📅 Inkrafttreten: 1. Juli 2025 – Neue Regeln für mehr Sicherheit 

Diese Reform modernisiert das Schweizer Straßenverkehrsrecht, um neue Mobilitätsformen wie Familienräder, Cargobikes bis 450 kg und schnelle oder professionelle E-Bikes einzubeziehen. 🚴 Sie bringt mehr Klarheit bei den Fahrzeugkategorien, den Zugangsregeln im Verkehr und bei der Pflichtausstattung wie Helm, Rückspiegel oder Kontrollschild.

Das Ziel: Schutz der Radfahrenden und ein sicheres Miteinander im öffentlichen Raum.

🔧 Neue Fahrzeugkategorien für mehr Vielfalt

Elektrofahrräder werden nun in drei offizielle Kategorien unterteilt:

Jede Kategorie bringt eigene Rechte und Pflichten mit sich: Versicherung, Führerschein, Helmpflicht, Fahrzonen. Diese Regeln sind besonders relevant für Modelle wie das cargo e-bike 45km/h oder das Classy Beast 45 km/h.

👨👩👧👦 Personentransport: Bis zu 4 Kinder auf Cargobikes erlaubt

Gute Nachrichten für Familien! Zugelassene elektrische Cargobikes dürfen jetzt bis zu 4 Kinder oder 2 Erwachsene + 2 Kinder befördern. 👏 Diese Regel gilt für Bikes bis zu einem Gesamtgewicht von 450 kg. ⚖️ Alle Mitfahrenden müssen auf zertifizierten Sitzen sitzen und durch Seitenschutz gesichert sein.

🚦 Neue Verkehrsregeln: Radwege, Fußgängerzonen & Einschränkungen 🚧

📍 Radwege sind für schnelle E-Bikes (45 km/h) und schwere Cargobikes verpflichtend, sofern nicht anders signalisiert.

🚷 Schilder mit „Mofas verboten“ gelten auch für schnelle E-Bikes – auch bei ausgeschaltetem Motor.

🏙️ Fußgängerzonen mit dem Zusatz „🚲 Fahrrad erlaubt“ dürfen nun von mehr Fahrzeugtypen befahren werden – darunter auch einige elektrische Motorfahrräder.

⚙️ Pflichtausstattung für schnelle E-Bikes (45 km/h) 🎯

Schnelle Bikes und Cargobikes mit 45 km/h müssen ab sofort vollständig ausgestattet sein: ✅ Zertifizierter Helm (Norm NTA8776)

✅ Haftpflichtversicherung

✅ Gelbes Nummernschild

✅ Rückspiegel links

✅ Fest installierte Vorder- und Rückbeleuchtung

✅ Leistungsstarke 4-Kolben-Bremsen

🛡️ Bei Miloo sind unsere Elektrofahrräder bereits zu 100 % konform.

🅿️ Parken: Das Symbol „Vélocargo“ ist da 🅿️

🚗 Das Parken von Cargobikes wird einfacher! Ein neues offizielles Symbol – „Vélocargo“ – kennzeichnet jetzt Sonderparkplätze für Cargobikes, Familienräder und Transporträder.

📌 Ideal für Geschäfte, Schulen und öffentliche Einrichtungen, die sanfte Mobilität unterstützen möchten.

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